Autoverkäufer muss auf Chiptuning hinweisen

Hamm (dpa/tmn) - Chiptuning kann Mängel am Auto verursachen. Deshalb muss der Verkäufer eines getunten Fahrzeugs den Käufer auch dann auf die Modifizierung hinweisen, wenn der Chip wieder entfernt wurde, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat.

Zum Beispiel könnten Motor und Getriebe schneller verschleißen, da sie nach einer Leistungssteigerung höheren Belastungen ausgesetzt seien, erklärte das Gericht (Aktenzeichen: I-28 U 186/10). Dies wäre ein Mangel, mit dem ein Käufer nicht rechnen muss.

Im dem Fall hatte ein Verkäufer nicht darüber informiert, dass ein Pkw rund 60 000 Kilometer mit einem Tuningchip in der Motorsteuerung gefahren wurde. Neun Monate nach dem Kauf ging der Motor kaputt. Der Käufer konnte zwar nicht nachweisen, dass das Chiptuning die Schadensursache war, doch das musste er nach Ansicht der Richter auch nicht: Die frühere und dem Käufer verschwiegene Leistungssteigerung allein rechtfertige einen Kaufrücktritt. Der neue Fahrzeugbesitzer konnte den Wagen zurückgeben. Allerdings wurde der Wertverlust aufgrund der von ihm gefahrenen Kilometer verrechnet.