Behörde muss vor Schlaglöchern warnen

Halle (dpa/tmn) - Eine Verkehrsbehörde muss vor gefährlichen Schlaglöchern warnen. Macht sie das nicht, steht Autofahrern im Falle eines Unfalls Schadenersatz zu.

Ein Autofahrer war auf einer Autobahn bei Dunkelheit über ein Schlagloch gefahren. Dabei wurde sein Wagen beschädigt, der Mann klagte. Das Landgericht Halle (Az.: 4 O 774/11) entschied, dass die Verkehrsbehörde nicht der Verkehrssicherung nachkam. Sie habe die Straße weder in einem ausreichend sicheren Zustand erhalten noch vor der bestehenden Gefahr gewarnt. Es sei auch nicht ausreichend, die Geschwindigkeit auf 120 km/h zu begrenzen. Damit werde Autofahrern suggeriert, dass es keine Gefahren gebe. Der Kläger bekam Recht und Schadenersatz. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.