Radfahrer haftet bei Auffahrunfall allein

Koblenz (dpa/tmn) - Radfahrer haften bei einem Auffahrunfall grundsätzlich allein. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 6/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.

Radler müssen wie Autofahrer einen so großen Sicherheitsabstand einhalten, dass sie notfalls rechtzeitig anhalten können, falls ein vorausfahrender Radfahrer plötzlich bremsen muss (Az.: 5 U 583/12).

Das Gericht wies damit die Klage der Tochter eines tödlich verunglückten Radfahrers gegen ein minderjähriges Mädchen ab. Das Mädchen hatte unachtsam die Fahrbahn betreten, obwohl sich zwei hintereinander fahrende Radfahrer näherten. Während der erste Radfahrer noch rechtzeitig bremsen konnte, fuhr der Vater der Klägerin auf diesen Radfahrer auf, stürzte und verletzte sich tödlich.

Das OLG sah für Schadensersatzansprüche der Klägerin keine rechtliche Grundlage. Die Richter werteten das Verschulden des Vaters so hoch, dass eine Mithaftung des Mädchens ausscheide. Bei einem ausreichenden Sicherheitsabstand hätte es ihm problemlos möglich sein müssen, rechtzeitig zu bremsen oder an dem bereits stehenden Radfahrer vorbeizufahren.