Gully darf bei Starkregen nicht zur Fallgrube werden

Coburg (dpa/tmn) - Gullys können zur gefährlichen Falle werden, wenn der Deckel fehlt. Fährt ein Autofahrer hinein, haftet dafür unter Umständen die Gemeinde. Ihr obliegt die Aufsichtspflicht.

Starkregen schwemmt einen Gullydeckel weg, über dem offenen Kanalschacht bildet sich eine Wasserlache, ein Autofahrer fährt hinein. In solch einem Fall haftet unter Umständen die Kommune für den entstandenen Schaden am Fahrzeug, wie der ADAC mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 23 O 119/11) mitteilt. Die Gemeinde müsse für einen ordnungsgemäßen Zustand der Gullyschächte sorgen und bekannte Gefahrenquellen abstellen.

Ein Autofahrer hatte die Kommune auf Schadenersatz verklagt, nachdem er bei starkem Regen über einen offenen Schacht gefahren war, der unter der überfluteten Fahrbahn verborgen lag. Die Kommune berief sich auf höhere Gewalt - doch laut einer Zeugin wurden bei Regen im Unfallbereich häufiger Gullydeckel angehoben. Der Kläger hatte weder das Sprudeln des Wassers noch den weggeschwemmten Deckel sehen können und war außerdem mit Schrittgeschwindigkeit gefahren - das Gericht schloss sein Mitverschulden deshalb aus.