Bei Führerscheinentzug darf weiter geradelt werden
Mainz/Stuttgart (dpa/tmn) - Wer wegen Trunkenheit am Steuer seinen Autoführerschein verliert, darf weiterhin Fahrrad fahren. Das gilt auch, wenn Betroffene sich weigern, die die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen.
10.08.2011
, 10:30 Uhr
Bei Führerscheinentzug darf weiter geradelt werden. Das meldet der Auto Club Europa (ACE) in seiner Mitgliederzeitschrift „ACE Lenkrad“. Er beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen.: 10 B 10415/11).
Umgekehrt gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Autoführerschein. „In diesem Fall kann die Führerscheinstelle ein Entzugsverfahren einleiten“, sagte ACE-Rechtsexperte Volker Lempp dem dpa-Themendienst.