Beim Ausparken in Tiefgarage Rücksicht nehmen

München (dpa/tmn) - Auch wer in einer Tiefgarage ausparkt, ist verpflichtet auf den zu Verkehr achten. Die gängigen Vorfahrtsregeln gelten auch hier, hat jetzt ein Gericht entschieden.

Wer in einer Tiefgarage rückwärts von seinem Stellplatz fährt, muss auf andere Autos Rücksicht nehmen. Parkt er unvorsichtig aus und verursacht dabei einen Zusammenstoß mit einem anderen Wagen, haftet er für den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 343 C 26971/12), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer in einer Tiefgarage direkt neben der Einfahrt geparkt. Als er rückwärts aus der Lücke fuhr, rammte er einen einfahrenden Wagen und forderte rund 1800 Euro Schadenersatz. Zu Unrecht, entschied das Gericht: Der Ausparkende habe sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Es sei nicht angemessen, in einer Tiefgarage die üblichen Vorfahrtsregeln völlig außer Kraft zu setzen.