Fehlalarm kann für Autobesitzer teuer werden
Hannover (dpa/tmn) - Manchmal heult die Alarmanlage eines Autos wegen eines technischen Problems los. Rückt deshalb die Polizei an, muss der Fahrzeugbesitzer die Einsatzkosten bezahlen.
Für den Fehlalarm eines Einbruchmelders sehe die Gebührenordnung eine Pauschale von 112 Euro vor, die unabhängig vom eigenen Verschulden sei, erläutert Markus Schäpe, Rechtsexperte des Verkehrsclubs.
Nur wenn ein triftiger Grund wie ein Einbruchsversuch den Alarm rechtfertige, bleibe der Polizeieinsatz kostenfrei, so Schäpe weiter. Um nicht zahlen zu müssen, muss der Fahrzeughalter demnach allerdings nachweisen, dass es diesen Grund gibt. Auf Einsatzkosten, die durch eine defekte Alarmanlage entstehen, bleibt er sitzen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Aktenzeichen: 10 A 4180/09) weist der ADAC hin.