BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten
Karlsruhe (dpa) - Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herausgeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag (16.
17.01.2012
, 11:39 Uhr
Januar) veröffentlichten Urteil.
Der BGH wies die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.