Revision anhängig Erste Diesel-Klage beim BGH - Entscheidung wohl 2019

Karlsruhe/Wolfsburg (dpa) - In der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) an.

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Inzwischen ist in Karlsruhe die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Allein gegen den VW-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20.000 Kunden geklagt. Hinzu kommen Tausende weitere, die über eine Art Sammelklage vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4500 Urteile überwiegend von Landgerichten und etwa ein Dutzend von Oberlandesgerichten.

In den meisten Fällen wurden die Klagen laut VW abgewiesen. In zahlreichen Verfahren hat der Autobauer auch mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich erzielt. Zur Zahl der so beigelegten Rechtsstreitigkeiten macht der Konzern aber keine Angaben.

Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in Nordamerika von Volkswagen und der Tochter Audi teils Entschädigungen von mehreren Tausend Dollar erhalten, Dieselbesitzer in Deutschland und Europa dagegen aber kein Geld bekommen sollen. VW bestreitet, dass den Kunden ein wirtschaftlicher Schaden entstand. Insgesamt hat der Konzern für die Affäre 25,8 Milliarden Euro an Kosten verbucht.

Wie der BGH entscheidet, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprechung gibt die Linie für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhalt vor. Weil in dem Skandal viele verschiedene Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatz-Urteil zu rechnen, das auf einen Schlag alles entscheidet. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt.

Im konkreten Fall will der Fahrer eines Skoda bei seinem Autohändler eine Preisminderung von 20 Prozent durchsetzen. Der Dieselwagen hatte beim Kauf 2013 eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt.

Inzwischen wurde die Software aktualisiert. Der Kläger behauptet jedoch, dadurch seien ihm technische Nachteile entstanden. Außerdem sei das Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann keinen Erfolg. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass er beides nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen seien nicht ausreichend.

Das letzte Wort hat der BGH. Dort liegt ein zweiter Diesel-Fall, in dem das OLG Bamberg die Revision nicht zugelassen hatte. Der Kläger hat Beschwerde eingelegt.

Insgesamt waren in Deutschland 2,5 Millionen Autos des Konzerns vom Dieselskandal betroffen, weltweit knapp 11 Millionen. VW hatte lange gebraucht, um für alle Fahrzeugvarianten Software-Updates bereit zu stellen. Mittlerweile sind 95 Prozent der Dieselautos umgerüstet. Tausenden Fahrzeughaltern, die dem Rückruf nicht nachgekommen sind, droht aber inzwischen die Stilllegung ihres Wagens.