Ein Mensch kam ums Leben Tod durch Autorennen: BGH spricht Urteil im März

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Sie waren versessen auf schnelle Autos, scherten sich nicht um Verkehrsregeln und fuhren im Temporausch einen Menschen tot. Zwei Berliner Raser wurden dafür vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt.

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Nun überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen. Unter großem Medien- und Publikumsinteresse verhandelten die höchsten deutschen Strafrichter am Donnerstag in Karlsruhe den Aufsehen erregenden Fall der zwei Autoraser. Sein mit Spannung erwartetes Urteil verkündet der BGH am 1. März (15.00 Uhr).

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Auf den Tag genau vor zwei Jahren - kurz nach Mitternacht - waren die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer in ihren PS-starken Autos mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm gerast. Bei ihrem nächtlichen Wettrennen über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln erfasste der Ältere mit seinem Wagen an der Ecke Tauentzienstraße/Nürnberger Straße den Geländewagen eines 69-Jährigen, der bei Grün in die Kreuzung fuhr. Dessen Fahrer hatte keine Chance: Sein Auto wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert; der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

Der Unfallort glich einem Trümmerfeld, Granitblöcke wurden herausgerissen, Fahrzeugteile flogen durch die Luft. Zeugen dachten zunächst an ein Bombenattentat. Bei dem furchtbaren Geschehen wurde auch die Beifahrerin des 24-Jährigen schwer verletzt, die beiden Raser kamen mit leichten Blessuren davon. Beide - der Ältere hörte auf den Spitznamen „Transporter“ nach einem Actionhelden, der Jüngere lebte dafür, die Straße zu „ficken“ - waren schon zuvor als notorische Verkehrssünder ohne Unrechtsbewusstsein auffällig geworden.

Auch wenn die beiden niemanden vorsätzlich töten wollten - aus Sicht des Landgerichts Berlin haben sie den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

Gegen dieses Urteil legten die Männer Revision ein. Ihre Verteidiger plädierten vor dem BGH dafür, das Urteil aufzuheben und an eine andere Kammer zurückzuverweisen. Sie monierten mehrere Rechtsfehler und sehen keine Hinweise für ein vorsätzliches Tötungsdelikt als Voraussetzung für das Mordurteil.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger - darunter der Sohn des Getöteten - halten hingegen die Revisionen für unbegründet. Die besondere Rücksichtslosigkeit, mit der der Tod von Menschen für den Adrenalinrausch in Kauf genommen worden sei, reiche für die Annahme eines bedingten Vorsatzes.

Wie auch immer der BGH am Ende entscheidet, der Sohn des Todesopfers leidet nach wie unter dem Verlust. Die Wagen der Raser hätten gleich „fliegenden Geschossen“ ein Menschenleben ausgelöscht. „Es ist aus meiner Sicht Mord.“ Und: „Mein Vater ist komplett sinnlos ums Leben gekommen.“

Während die Nebenkläger von einem „Präzedenzfall“ ausgehen, warnte der BGH zu Beginn der über zweieinhalbstündigen Verhandlung vor überzogenen Erwartungen. Der Senat prüfe lediglich das landgerichtliche Urteil auf Rechtsfehler, betonte die Vorsitzende Richterin.