Autofahrer müssen Dachlawinen-Schaden zahlen

München (dpa) - Wenn eine Dachlawine ein Auto demoliert, muss der Fahrzeugbesitzer seinen Schaden im Regelfall selbst zahlen. Das zeigt ein neues Urteil des Amtsgerichtes München.

Hauseigentümer sind nicht verpflichtet, Schneefanggitter an den Dächern zu montieren, wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Das geht aus einer Mitteilung des Amtsgerichtes München vom Montag (12. Dezember) hervor. Grundsätzlich müsse sich jeder selbst vor den Hauslawinen schützen. Nur in besonders schneereichen Gebieten müssen die Eigentümer des Gebäudes Vorsorge treffen, befand die Richterin (Aktenzeichen: 275 C 7022/11).

Im konkreten Fall hatte eine Frau im Hof eines Unternehmens geparkt. Von dem Firmengebäude krachten Schnee und Eisbrocken auf den Kleinwagen, der Schaden betrug rund 2000 Euro. Die Klage auf Schadensersatz wurde allerdings abgewiesen.