Allein-Haftung bei Rückwärtsfahren aus Parkbucht
Köln (dpa/tmn) - Wer rückwärts aus einer Parkbucht fährt, haftet bei einem Unfall allein. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.
Das Gericht verurteilte in dem konkreten Fall einen Autofahrer, den Unfallschaden allein tragen zu müssen (Aktenzeichen: 5 U 26/11). Er war beim Rückwärtsfahren von einem Parkplatz mit einem Pkw kollidiert. Das OLG befand, ein Autofahrer, der sich in den laufenden Verkehr einordnen wolle, habe besondere Sorgfaltspflichten. Das gelte insbesondere beim Zurücksetzen auf die Fahrbahn. Zugunsten des Unfallgegners dürfe in diesen Fällen angenommen werden, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war. Daher komme eine Mithaftung nicht infrage.