Radarfallen müssen meist Mindestabstand einhalten

Stuttgart (dpa) - Auch für Radarfallen gelten Regeln. Generell müssen zwischen dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Messung 150 Meter liegen, wie das Innenministerium Baden-Württemberg schreibt.

Für Radarfallen gilt: Ein Blitzer darf keinesfalls direkt auf Höhe oder kurz hinter dem Tempolimit-Schild stehen - der Fahrer muss noch Zeit haben, die Vorschrift wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Jedoch hat diese Faustregel eine Ausnahme: Für Kontrollen in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen gilt der 150-Meter-Abstand nicht. Auch bei Baustellen oder anderen besonders heiklen Verkehrssituationen darf mit kürzerem Abstand kontrolliert werden. Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, sollen übrigens besonders intensiv überwacht werden.