Fußgänger versperrt Weg: Mitschuld an Unfall mit Motorrad
Koblenz (dpa/tmn) - Versucht ein Fußgänger, einen Motorradfahrer zum Anhalten zu zwingen, trägt er im Fall eines Unfalls eine Mitschuld. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.
Eine Mitschuld an einem Unfall zwischen Fußgänger und Kradfahrer trifft vor allem dann zu, wenn sich der Passant nicht einfach in den Weg stellt, sondern den Motorradfahrer durch einen Schritt auf das Zweirad zu am Vorbeifahren hindern will. Der Fußgänger muss in diesem Fall für 50 Prozent des Schadens selbst aufkommen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 12 U 819/1).
Wie der ADAC berichtet, hatte sich in dem Fall der Kläger einem Motorradfahrer offensiv in den Weg gestellt, weil dieser aus seiner Sicht verkehrswidrig auf einem Feldweg fuhr. Der Motorradfahrer versuchte, an dem Fußgänger vorbeizufahren. Bei der Kollision verletzte sich der Passant. Das Gericht sprach ihm wegen seines Verhaltens nur die Hälfte seiner Schadenersatzforderung zu. Auf den Motorradfahrer entfiel der andere Teil, weil dieser nicht angehalten habe, obwohl ein Zusammenstoß auf dem schmalen Weg wahrscheinlich gewesen sei.