Missachten zwei Autofahrer an einem Bahnübergang die Verkehrsregeln beide schwer, haften sie bei einem Unfall jeweils zu 50 Prozent. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor (Az.: 10 O 1030/11), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam machen.
In dem Fall wollte der erste Autofahrer direkt hinter dem Bahnübergang nach links auf einen Parkplatz abbiegen - allerdings verbotenerweise über eine durchgezogene Mittellinie. Der zweite Fahrer kam von hinten und hatte - ebenfalls trotz Verbots - auf dem Bahnübergang überholt. Es kam zur Kollision. Das Gericht legte den Unfallbeteiligten gleichschwere Verkehrsverstöße zur Last. Beide seien jeweils zu 50 Prozent schuld an dem Zusammenstoß.