Gemeinde haftet für Schäden durch offene Gullideckel
Coburg (dpa/tmn) - Eine ganz normale Ortsstraße - doch in der Mitte ragt ein offener Gullideckel hervor. Ein Autofahrer kann nicht mehr ausweichen, fährt drüber, das Auto ist beschädigt. In einem solchen Fall kann die Gemeinde haftbar gemacht werden.
Wird ein Auto bei der Fahrt über einen offenen Gullideckel beschädigt, steht Betroffenen unter Umständen Schadenersatz von der Gemeinde zu. Denn diese haftet, wenn Gullideckel wiederholt durch starken Regen nach oben gedrückt werden. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 23 O 119/11) hin.
In dem Fall war ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug auf überfluteter Fahrbahn in einen offenen Gulli geraten, dessen Deckel bei Starkregen aus der Verankerung gedrückt worden war. Von der Gemeinde verlangte er Schadenersatz. Das Landgericht Coburg gab dem Autofahrer grundsätzlich Recht. Es habe sich nicht um höhere Gewalt gehandelt: Eine Zeugin habe ausgesagt, dass im Unfallbereich bei Regen des Öfteren die Gullideckel angehoben würden, begründeten die Richter ihr Urteil.