Kleine Eisflächen auf Kundenparkplätzen sind erlaubt
Koblenz (dpa/tmn) - Firmen oder Kommunen müssen ihre öffentlichen Parkplätze für Besucher nicht komplett von Eis und Schnee räumen. Auch die Vorsichte des Besuchers ist gefragt.
Öffentliche Kundenparkplätze müssen nicht vollkommen eis- und schneefrei sein. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, jede kleine vereiste Stelle zu beseitigen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufmerksam (Az.: 5 U 1418/11).
Kundenparkplätze dürfen zwar nicht großflächig mit Eis oder Schnee bedeckt sein. In dem verhandelten Fall war der Kläger aber auf einer nur rund 50 Zentimeter großen, gut sichtbaren Eisfläche gestürzt. Er verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage zurück. Autofahrer müssten es akzeptieren, auf Parkplätzen kleinere Eisflächen umgehen oder übersteigen zu müssen, erklärten die Richter.