Hindernisse im Parkhaus mit Markierungsband genügend gesichert
Hannover (dpa/tmn) - Mit rot-weißem Klebeband weisen Parkhausbetreiber ausreichend auf Hindernisse hin, die einen Parkplatz beengen. Dabei sind sie nicht dafür verantwortlich, wenn etwa eine Rückfahrkamera auf diese Weise markierte Hindernisse nicht anzeigt.
Ein Autofahrer hatte gegen einen Parkhausbetreiber geklagt, nachdem seine Frau gegen eine gekennzeichnete Metallstange gefahren war, die in den Parkraum ragte. Beim Rückwärtseinparken hatte sie die gesamte Zeit auf das Bild der Rückfahrkamera geachtet, in dem kein Hindernis angezeigt worden sei. Es entstand ein Schaden von rund 2000 Euro.
Das Amtsgericht Hannover wies die Klage ab (Az.: 438 C 1632/14). Durch die rot-weiße Markierung habe der Parkhausbetreiber den Lüftungsschacht, zu dem die Metallstange gehörte, ausreichend hervorgehoben. Er habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt.
Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.