Leihwagen nach Unfall - Anspruch auf Navi
Erkelenz (dpa/tmn) - Es kracht, das Auto ist beschädigt, man selbst war nicht schuld: In so einem Fall bekommen Unfallopfer häufig einen Leihwagen gestellt, bis ihr eigenes Auto repariert ist. In diesem Fall müssen sie aber nicht auf bestimmten Komfort verzichten.
Wer ein Auto mit eingebautem Navigationssystem besitzt, braucht als Unfallopfer in einem geliehenen Ersatzwagen nicht darauf zu verzichten. Der gegnerische Kfz-Versicherer muss dann mögliche Extrakosten übernehmen, die der Autovermieter dafür verlangt. Darüber informiert der ADAC und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Erkelenz (Az.: 15 C 408/13).
Nach Ansicht der Richter ist es einem Unfallgeschädigten nicht zuzumuten, dass er sich auf klassische Papierstraßenkarten umstellt, solange sein mit Navi ausgestattetes Auto repariert wird. Zumal er obendrein womöglich gar keine Papierkarten besitzt und diese erst kaufen müsste.