Vorfahrtsverstoß bei Fahrradunfall gravierender als Geisterfahrt

Hamm (dpa/tmn) - Stoßen zwei regelwidrig fahrende Radler zusammen, stellt sich die Frage: Wer haftet in welcher Höhe für die Unfallfolgen? Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wiegen dabei nicht immer gleich.

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Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm wiegt hier ein Vorfahrtsverstoß schwerer, als einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen (Az.: 26 U 60/13), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem verhandelten Fall war eine Radfahrerin auf dem Radweg neben einer Straße entgegen der Fahrtrichtung unterwegs. Ein anderer Radler wollte aus einer verkehrsberuhigten Straße nach rechts auf den Radweg abbiegen. Im Einmündungsbereich stießen beide zusammen. Die Frau stürzte, zog sich Knochenbrüche zu - und verlangte vollständigen Schadensersatz. Schließlich habe ihr der Unfallgegner die Vorfahrt genommen.

Das Gericht bewertete die Situation anders: Zwar hätte der aus der verkehrsberuhigten Straße kommende Radler tatsächlich besser auf den Querverkehr achten müssen und trage daher die Hauptschuld. Zu einem Drittel liege die Schuld aber bei der Geisterradlerin, die durch ihr Fehlverhalten den Unfall mitverursacht habe.