Verzicht auf Fahrverbot nach Schulung möglich

Mannheim (dpa/tmn) - Ein Fahrer fährt zu schnell. So schnell, dass ein Fahrverbot droht. Davon kann allerdings abgesehen werden, wenn der Delinquent an einer verkehrspsychologischen Schulung teilgenommen hat.

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Von einem drohenden Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen abgesehen werden. Das gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim (Az.: 22 OWI 504 JS 8240/13) zum Beispiel gegen ein erhöhtes Bußgeld, wenn der Betroffene bereits an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teilgenommen hat. In dem Fall unterstellt das Gericht, dass sich der Betroffene bezüglich seines Verhaltens im Straßenverkehr zum Positiven verändert hat und von ihm künftig ein ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten ist.

Denn aus Sicht des Gerichts soll das Anordnen und Vollstrecken eines Fahrverbot eine erzieherische Wirkung haben, die dazu führt, dass sich der Betreffende danach im Straßenverkehr an die Regeln hält. Das lasse sich aber auch durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Schulung erreichen.