Unfall in der Autobahnbaustelle: Mithaftung für Überholende
München (dpa/tmn) - Fast vorbei gequetscht, aber dann kracht es doch: Überholen in der Autobahnbaustelle birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Kommt es zum Crash, muss der Überholende fast immer mit einer Teilschuld rechnen.
Wer innerhalb einer Autobahnbaustelle überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einer Teilschuld rechnen. Auf dieses Risiko weist der TÜV Süd hin. „Eine Teilschuld droht, wenn Autofahrer ein Risiko eingehen, das absehbar ist“, sagte TÜV-Sprecher Vincenzo Lucà. Dies gelte auch bei eingehaltenem Tempolimit. Sind Autofahrer zu schnell unterwegs, trifft sie bei Unfällen ohnehin eine Schuld.
Die Straßenverkehrsordnung sehe vor, dass Autos beim Überholen einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten müssen, erläuterte Lucà. Dies sei auf den in Autobahnstellen oft nur 2,5 Meter breiten linken Fahrspuren bei den Abmessungen vieler moderner Autos gar nicht mehr möglich - selbst wenn Autos in ihrer Spur bleiben. „Der Überholende hat eine Sorgfaltspflicht“, betonte der TÜV-Sprecher. Für Autofahrer bedeutet das im Zweifel, auf das Überholen besser zu verzichten. Denn schon ein leichtes Schlingern eines Lkw auf der benachbarten Spur kann zum Unfall führen.
Im alltäglichen Straßenverkehr auf Autobahnen sind die Voraussetzungen für eine Mithaftung oft gegeben: „Viele Leute fahren schneller, weil sie sich nicht einreihen wollen. Fahren in der Autobahnbaustelle ist aber eine Ausnahmesituation, das müssten sich viel mehr Autofahrer klarmachen“, mahnte Lucà. Auch für die Rechtsprechung waren entsprechende Unfälle in Autobahnbaustellen schon Thema. So habe das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 6 U 64/12) in einem Fall die beteiligten Unfallgegner je zur Hälfte für schuldig erklärt.