Überbreite Erntemaschinen müssen besonders abgesichert werden
Hamm (dpa/tmn) - In der Erntezeit trifft man die Kolosse häufig auf den Straßen an: Mähdrescher. Sie müssen besonders gesichert werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zeigt. Sonst haften Fahrer oder Halter mit, wenn es zu einem Unfall kommt.
Ein Mähdrescher war auf einer Straße unterwegs, die so schmal war, dass dem Gegenverkehr nur ein knapp vier Meter breiter Streifen blieb. In einer Kurve kam es deshalb zum Zusammenstoß des Mähdreschers mit einem Leichtkraftrad. Das OLG Hamm entschied, dass der Fahrer des Mähdreschers Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen muss, weil er seiner Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Gegenverkehr nicht nachgekommen war. Er hätte zum Beispiel ein Begleitfahrzeug organisieren müssen. Und auch der Halter des Mähdreschers könne haften, wenn er bei der Einsatzplanung keine ausreichend breite oder eine gefährliche Strecke auswählt. Auf das Urteil (Az.: 9 U 17/13) weist der ADAC hin.