Schlecht beschilderte Baustelle: Baufirma haftet für Unfallschäden
Ahrensburg (dpa/tmn) - Bei Baustellen lauern oft Gefahren für Fahrer und Fahrzeug. Doch die Baufirma muss auf diese deutlich hinweisen. Tut sie dies nur unzureichend, haftet sie für Schäden.
Wird ein Fahrzeug beim Durchqueren einer Baustelle beschädigt, muss unter Umständen die Baufirma für den Schaden aufkommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie den Gefahrenbereich nicht ausreichend beschildert hat. In einem Fall, den das Amtsgericht Ahrensburg zu entscheiden hatte und auf den der ADAC hinweist, war ein Motorradfahrer in einer Baustelle unsanft über eine bis zu acht Zentimeter hohe Kante in der Fahrbahn gefahren und demolierte dabei sein Bike (Az.: 45 C 279/12). Eine angemessene Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Schild mit einem Warnhinweis gab es nicht.
Zu Unrecht, wie das Gericht in diesem Fall befand. Es sprach dem Motorradfahrer Schadenersatz für die kaputte Felge und den beschädigten Reifen zu. Die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt musste er auch nicht tragen. Allerdings ließen die Richter durchblicken, dass der Motorradfahrer leer ausgegangen wäre, wenn die Baustelle beschildert gewesen wäre.