Wo steht im EU-Führerschein der Hinweis zur Sehschwäche?

Essen (dpa/tmn) - Als der Führerschein noch „Lappen“ hieß, stand in ihm, sofern der Inhaber eine Sehschwäche hatte, gut lesbar: „Eine geeignete Sehhilfe ist zu tragen“. Auf dem EU-Führerschein im Scheckkarten-Format fehlt dieser Hinweis - allerdings nur scheinbar.

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Auf dem 1999 eingeführten EU-Führerschein werden Beschränkungen und Auflagen in codierter Form auf der Rückseite im Feld 12 eingetragen. Das gilt auch für Menschen mit Sehschwäche: Steht dort die Schlüsselzahl 01, liegt die Sehleistung des Führerscheininhabers laut dem TÜV Nord unter 70 Prozent, und er muss eine Sehhilfe tragen. Steht dort die Kennzahl 01.01, ist sogar zwingend eine Brille vorgeschrieben, bei der 01.02 Kontaktlinsen, und 01.03 steht für eine Schutzbrille.

Die komplette Übersicht über die Schlüsselzahlen auf der Rückseite des Führerscheins findet man auf der Webseite des TÜV Nord.