Unangeschnalltes Unfallopfer bekommt weniger Schadenersatz
München (dpa/tmn) - In Deutschland gilt die Gurtpflicht. Wer sich an diese nicht hält, bekommt nach einem Unfall weniger Schmerzensgeld. Selbst dann, wenn das Opfer keine Schuld trifft.
Wer bei einem Unfall nicht angeschnallt ist und verletzt wird, muss mit der Kürzung seiner Ansprüche rechnen. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 10 U 1931/12) mitteilt, gilt das auch dann, wenn den Geschädigten keine Schuld an dem Unfall trifft.
In dem verhandelten Fall hatte der nicht angeschnallte Kläger bei einem Autounfall erhebliche Verletzungen erlitten. Obwohl ansonsten schuldlos, müsse er zu einem Drittel haften, befand das Gericht. Denn wäre er angeschnallt gewesen, hätte er sich deutlich weniger schwer verletzt.