Rechts, links, mittig: Stellplatz darf voll ausgenutzen werden
München (dpa/tmn) - Rechts und links eine Linie und genau in der Mitte steht das Auto. Das ist der Idealfall, auch für die Nachbarn. Pflicht ist das nicht, auch Parken an der Linie ist okay - trotz Enge.
Parkbuchten können ziemlich schmal sein. Deshalb ist der Mieter eines Pkw-Stellplatzes aber nicht verpflichtet, sein Fahrzeug stets in der Mitte seines Parkplatzes abzustellen und dadurch auszuschließen, dass der Mieter des Stellplatzes daneben behindert wird. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 415 C 3398/13).
In dem verhandelten Fall parkte eine Autofahrerin ihren Renault gelegentlich nicht in der Mitte ihrer gemieteten Parkfläche. Ihre Stellplatz-Nachbarin fühlte sich dadurch gestört und erhob Klage. Die wurde jedoch abgewiesen. Es liege keine Beeinträchtigung ihres Eigentums vor, da die Renault-Fahrerin stets innerhalb der Grenzen ihres Parkplatzes parke, befanden die Richter. Zudem habe sie ihren Pkw nur dann nicht mittig abgestellt, wenn sie durch den Stellplatz auf der anderen Seite beim Aussteigen behindert wurde. Auch die Klägerin könne in einem solchen Fall ausweichen.