Versicherung muss nach Unfall Anwaltskosten ersetzen

Balingen (dpa/tmn) - Wer bei einem Autounfall geschädigt wird, hat das Recht auf einen Anwalt. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen - und zwar auch dann, wenn der Unfallverursacher den Schaden später nicht voll bezahlen muss.

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Der Geschädigte eines Unfalls kann schon früh einen Anwalt beauftragen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich ist. Die gegnerische Versicherung muss für diese Kosten aufkommen, auch wenn sie den eigentlichen Schaden später nicht voll bezahlen muss. So entschied das Amtsgericht Balingen (Az.: 3 C 76/13).

Das Einschalten eines Anwalts sei nur dann nicht notwendig, wenn die Schuldfrage und die Höhe der Haftungssumme von vornherein klar sei und aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schuldige seiner Ersatzpflicht nachkommen wird.

Wie die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, war in dem verhandelten Fall ein Autofahrer mit seinem Wagen auf das Fahrzeug eines Autohausinhabers aufgefahren. Dieser beauftragte einen Anwalt. Die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten ebenfalls übernehmen, entschied das Gericht. Auch für den Inhaber eines Autohauses mit Erfahrung in der Unfallregulierung sei der Fall nicht leicht zu überblicken gewesen. Es habe mehrere Zusammenstöße gegeben, da noch ein drittes Fahrzeug aufgefahren war.