Bei Unfällen mit Schneepflug trifft Autofahrer meist die Schuld

Köln (dpa/tmn) - Ein Schneepflug kann den Autofahrer am Steuer ganz schön verunsichern - gerade bei Schneetreiben im Dunklen, und wenn er ihm entgegen kommt. Dem Räumdienst sollte zur Sicherheit immer mit Vorsicht begegnet werden - auch aus rechtlichen Gründen.

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Allein aus rechtlichen Gründen sollten Autofahrer Schneepflügen und Streudiensten mit aller Vorsicht begegnen. „Bei einer Kollision trifft in der Regel den Autofahrer die Schuld“, sagte Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht Sonderrechte für Räumfahrzeuge vor. Diese müssen mit einer rot-weißen Markierung und einem gelben Blinklicht ausgestattet sein.

Besonders aufpassen sollten Autofahrer auf verschneiten Autobahnen. Denn sind Streufahrzeuge mit Schneeketten unterwegs, dürfen sie laut TÜV nicht schneller als 50 km/h fahren. Oft sind sie auf mehrspurigen Straßen versetzt auf mehreren Fahrbahnen im Einsatz. Weil sie dann meist in recht geringem Abstand zu einander unterwegs sind, ist das Überholen besonders riskant.

Verkehrsexperten raten aber generell davon ab, an einem Räumfahrzeug im Winterdienst vorbeizuziehen. Der Grund, den Köster nennt, liegt nahe: „Vor dem Räumdienst kann die schneebedeckte und möglicherweise vereiste Straße gefährlich glatt sein.“ Kraftfahrer üben sich also besser in Geduld und halten genügend Sicherheitsabstand zum Streufahrzeug. Denn wer zu dicht auffährt, setzt sich neben dem Risiko eines Auffahrunfalls auch einer Mixtur aus Splitt, Salz- und Eispartikels aus, die nicht nur den Lack beschädigen können, sondern auch die Scheibe verschmieren.

Wem ein Schneepflug mit überbreiter Schaufel entgegenkommt, sollte laut TÜV die Geschwindigkeit drosseln, möglichst weit rechts fahren und im Zweifel anhalten. Dies ist in vielen Fällen sogar die beste Alternative zum Schutz vor Unfällen. Gerade bei Dunkelheit ließen sich die Dimensionen des Räumschildes nur schwer abschätzen, warnt der TÜV.