Beim Abschleppen unter Laien haften beide Beteiligte
München (dpa/tmn) - Wer als Laie einen Wagen abschleppt oder von einem Laien abschleppen lässt, der haftet persönlich für eventuell entstehende Schäden. Darauf verweist der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Blick auf ein Gerichtsurteil in München.
Abschlepper und Abgeschleppter sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass beim Schleppen eines Fahrzeugs nichts schief geht. Jedenfalls dann, wenn sie Laien sind. Kommt es etwa durch ein gerissenes Abschleppseil zu einem Schaden, haften sie dafür zu gleichen Teilen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist auf ein Urteil des Landgerichts München II (Az.: 8 S 1561/13).
In dem verhandelten Fall wollte ein Mann das Auto einer Freundin abschleppen. Nachdem es der Fahrerin selbst nicht gelang, das Abschleppseil zu befestigen, legte ihr Bekannter Hand an. Er schraubte die Abschleppöse aber nicht weit genug ein, beim Anfahren riss sie heraus. Dadurch schnellte das hintere Fahrzeug auf das vordere und beschädigte es. In diesem Fall haften beide Fahrer zu gleichen Teilen, entschied das Gericht. Das falsche Einschrauben der Öse wiege genauso schwer wie die Tatsache, dass die Fahrerin des abgeschleppten Wagens die Bedienungsanleitung nicht beachtet habe, was in ihrer Verantwortung gelegen hätte.