Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Wert zählt nicht
München (dpa/tmn) - Nicht immer ist der Schwacke-Wert das Maß aller Dinge, wenn es um die Bewertung von Autos geht. Dies gilt insbesondere bei der Kostenerstattung für Mietwagen im Falle eines Unfalls.
Nach einem Verkehrsunfall sind Geschädigte manchmal auf einen Mietwagen angewiesen. Die Kosten können sie sich erstatten lassen. Wie viel die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss, basiert auf einer Schätzung. Grundlage dafür muss der „Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland“ des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation sein - und nicht die Auskunft des Marktanalysten Schwacke. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 345 C 30646/11), teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
Im Gegensatz zu anderen statistischen Erhebungen für den Marktpreis von Mietwagen habe das Fraunhofer-Institut seine anonym durchgeführt, ohne dabei offenzulegen, dass die Abfrage zur Feststellung einer Preisübersicht dient. Dementsprechend lägen die Werte des Fraunhofer-Instituts näher an der Realität und stellten somit eine bessere Grundlage für die Schätzung der zu erstattenden Mitwagenkosten dar, heißt es in der Urteilsbegründung.