Nachzügler müssen bei organisierten Radtouren selbst aufpassen

Hamm (dpa/tmn) - Radfahrergruppen haben Sonderrechte: Ab 16 Teilnehmern dürfen diese etwa zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren. Wer den Anschluss an die Gruppe verliert, verliert diese Rechte.

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Bei organisierten Fahrradtouren mit vielen Teilnehmern sind Nachzügler für ihre Verkehrssicherheit allein verantwortlich. Vom Veranstalter eingesetzte Sicherungsposten, die der Gruppe zum Beispiel das gefahrlose Überqueren großer Straßen ermöglichen, müssen nicht auf einzelne Radler warten, die sich von der Gruppe getrennt haben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das Urteil des Landgerichts Bielefeld in erster Instanz bestätigt (Az.: 6 U 80/13).

In dem verhandelten Fall hatte ein Teilnehmer bei einer Radtour eines Schützenvereins wegen einer Panne den Anschluss verloren und war an einer Kreuzung von einem Kraftfahrzeug erfasst worden, dessen Vorfahrt er missachtet hatte. Der Mann verletzte sich so schwer am Kopf, dass er ins Koma fiel. Die Klage auf Schadenersatz - unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von 200 000 Euro - blieb erfolglos. Der Nachzügler hätte nach Ansicht des Gerichts selbst auf den Verkehr achten müssen.

Für Radtouren größerer Gruppen gelten besondere Regeln und Rechte. Ab 16 Teilnehmern gilt ein Radler-Tross als geschlossener Verband, erläutert Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Dadurch genieße die Gruppe drei Sonderrechte: Sie darf auf der Fahrbahn radeln, auch wenn es parallel dazu einen Radweg gibt. Zu zweit nebeneinanderzufahren, ist erlaubt. „Außerdem müssen andere Verkehrsteilnehmer den Verband wie ein einzelnes Fahrzeug behandeln“, erklärt Huhn. Zum Beispiel müssen sie den Verband an einem Stück überholen und dürfen nicht dazwischendrängen. Nachzügler fallen laut dem Rechtsexperten aber aus dem Verband heraus und verlieren dadurch die Sonderrechte.

Bis zu einer Gruppengröße von in der Regel 99 Teilnehmern brauchen Radtour-Veranstalter laut Huhn keine Sicherungsposten einzusetzen. „Bei recht großen Gruppen empfehlen wir das aber“, betont der ADFC-Referent. Er gibt jedoch zu bedenken, dass Sicherungsposten nicht den Verkehr regeln dürfen, also zum Beispiel Autos nicht zum Anhalten zwingen dürfen. „Sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer nur vom Straßenrand aus auf den Radfahrerverbund aufmerksam machen.“

Ab 100 Teilnehmern sind Radtouren erlaubnispflichtig: „Die örtliche Straßenverkehrsbehörde muss die Tour dann genehmigen und macht dafür normalerweise Auflagen“, erklärt Huhn. Dazu zählen für gewöhnlich Sicherungsposten an Gefahrenstellen auf der Strecke.