Schadenersatz für Sprit im Unfallwagen

Germersheim (dpa/tmn) - Nach einem Autounfall müssen Schadenshöhe und -ersatz von den Versicherungen geklärt werden. Auch ausgelaufener Tankstoff kann auf diesem Wege beglichen werden.

Nach einem Verkehrsunfall können sich Geschädigte auch den Kraftstoff im Fahrzeugtank erstatten lassen. Das Amtsgericht Germersheim hat einer Klägerin neben dem Schadenersatz für Fahrzeugreparatur, Abschlepp- und Mietwagenkosten Geld für den Kraftstoff im Unfallwagen zugesprochen (Aktenzeichen: 1 C 473/11). Sie konnte belegen, dass das Auto kurz vor dem Unfall vollgetankt wurde, und bekam von der gegnerischen Haftpflichtversicherung 70 Euro für das verlorene Benzin.