Schlagloch-Unfall: Gemeinde haftet nicht automatisch

Schleswig (dpa/tmn) - Kommt es auf Straßen durch ein Schlagloch zum Unfall, kann die zuständige Gemeinde nicht automatisch zur Verantwortung gezogen werden. Das hat das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig entschieden (Aktenzeichen: 7 U 6/11).

Ausschlaggebend sei bei einem Schlagloch-Unfall „die Verkehrsbedeutung der Straße und welche Sicherheitserwartungen die Nutzer der Straße an deren Zustand haben dürften“, heißt es in dem Urteil, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein in Berlin mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Motorrollers die Gemeinde auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, nachdem er auf einer ruhigen Kreisstraße in ein Schlagloch geraten und gestürzt war. Das Gericht wies die Klage zurück. Die Nebenstraße sei mit großen Flickstellen im Teer und einem unbefestigten Rand erkennbar in einem schlechten Zustand gewesen. Fahrer von Zweirädern müssten hier besonders vorsichtig fahren. Der zuständige Bauträger habe deshalb die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.