Halteverbotsschild verdreht: Autofahrer muss zahlen
Münster (dpa) - Ein Halteverbotsschild verliert nicht automatisch seine Gültigkeit, weil es verdreht ist. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag (15. Juli) klargestellt.
Ein Autofahrer hatte die Stadt Münster verklagt, weil sein Wagen im Januar 2009 abgeschleppt worden war. Die dafür entstandenen Kosten von 89 Euro wollte der Mann nicht bezahlen. Begründung: Das Schild sei um 90 Grad gedreht und deshalb kaum noch sichtbar gewesen. Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht.
Die mobilen Halteverbotsschilder waren bereits zwei Wochen vor der Abschlepp-Aktion aufgestellt worden. Grund waren angekündigte Tiefbauarbeiten, die der Autofahrer wegen der kalten Witterung allerdings für unmöglich hielt. Die Richter stellten jedoch klar: „Bei dieser Schildersituation konnte man nicht eigenmächtig darauf schließen, dass das Halteverbot aufgehoben war.“ Anders läge der Fall möglicherweise, wenn die Schilder umgeworfen oder komplett versetzt worden wären. Der Autofahrer aus Münster hat seine Klage am Ende wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen (Aktenzeichen 1K 802/09).