Auf Parkplätzen gilt „rechts vor links“ nicht immer
Berlin (dpa/tmn) - Auf Parkplätzen gelten besondere Vorfahrtsregeln. So gilt die Regel „rechts vor links“ nicht immer. Denn auf den größeren Zufahrten haben Autos laut einem Urteil aus Berlin immer Vorfahrt vor anderen Fahrern, die von ihrem Parkplatz kommen.
„Rechts vor links“ gilt auf Parkplätzen nicht grundsätzlich: Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem Fall (Aktenzeichen: 12 U 233/08) war eine Autofahrerin aus einer Parkbucht gebogen und hatte einen Wagen gerammt, der auf der größeren Zufahrtsstraße von links kam. Sie musste für den Schaden voll haften. Die Regel „rechts vor links“ gelte nur für gleichartige Fahrwege. Auf Parkplätzen wird dabei unterschieden zwischen Wegen mit eindeutigem Straßencharakter und solchen ohne diesen. Fahrer auf Spuren, die nicht der Parkplatzsuche, sondern der Zu- und Abfahrt der Autos dienen, hätten Vorfahrt.