Unfall: Mitschuld bei zu schnellem Fahren
Stuttgart (dpa) - Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von Tempo 130 kann selbst bei einem unverschuldeten Unfall teuer werden. Darauf hat die Württembergische Versicherung unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hingewiesen.
17.06.2011
, 11:26 Uhr
Im verhandelten Fall war eine Fahrerin auf der Autobahn mit Tempo 160 auf ein einscherendes Fahrzeug aufgefahren. Die schnelle Autofahrerin muss 25 Prozent des Schadens übernehmen. Bei Tempo 130 wäre der Unfall zu vermeiden gewesen, urteilte das Gericht. Ihr Anteil am Schaden resultiere daher aus der erhöhten „Betriebsgefahr“ bei schneller Fahrt (Aktenzeichen 13 U 712/10).