Abbieger müssen auf Fußgänger warten

Stuttgart (dpa/tmn) - Beim Abbiegen in eine Querstraße müssen Autofahrer besondere Rücksicht auf kreuzende Fußgänger nehmen. Passanten haben dort grundsätzlich Vorrang, wenn keine Fußgängerampel vorhanden ist.

Autofahrer, die abbiegen, müssen auf Fußgänger warten. Darauf weist die Prüforganisation Dekra mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Die Regelung gelte unabhängig davon, ob ein Fahrzeug nach links oder rechts abbiegt und in welche Richtung ein Passant die Fahrbahn quert. Unerheblich sei auch, ob Kraftfahrer in eine untergeordnete oder übergeordnete Straße einbiegen. Dennoch gehen Passanten besser immer auf Nummer sicher und laufen nicht „blind“ auf die Straße, betont ein Dekra-Sprecher.