Haftpflicht muss bei Unfallflucht nicht zahlen

Saarbrücken/Berlin (dpa/tmn) - Begeht ein Autofahrer Unfallflucht, muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 1. Oktober 2010 hervor (Aktenzeichen: 13 S 75/10).

In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer beim Einparken ein anderes Fahrzeug gerammt und sich anschließend vom Unfallort entfernt. Seine Haftpflichtversicherung zahlte dem Geschädigten zwar die Reparaturkosten, verklagte aber anschließend den Verursacher auf Erstattung. Das Gericht gab der Versicherung in zweiter Instanz recht. Durch seine Unfallflucht habe der Fahrer vorsätzlich die sogenannte Warte- und Aufklärungspflicht missachtet und damit auch seinen Versicherungsvertrag verletzt. Auf das Urteil macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.