Wenn zwei rechts abbiegen: Rechte Spur hat Vorrang
Berlin (dpa/tmn) - Beim parallelen Rechtsabbiegen auf zwei Rechtsabbieger-Spuren hat der Fahrer Vorrang, der sich möglichst weit rechts eingeordnet hat. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Aktenzeichen: 111 C 3065/09) hervor.
Diese Regel betreffe nicht nur das Abbiegen selbst, sondern auch die Wahl der Spur in derjenigen Straße, in die beide Autos einbiegen. In dem verhandelten Fall, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist, fuhren die beiden Autos auf zwei Rechtsabbieger-Spuren nebeneinander um die Kurve. Nach dem Abbiegen ordnete sich die Klägerin in die ganz linke Spur ein. Die Beklagte nahm den rechts daneben liegenden Fahrstreifen und fuhr dem Auto links von sich in die Seite. Die Klägerin forderte Schadenersatz von ihr und behauptete, sie hätte den Bogen zu weit geschlagen. Das Gericht sah das anders und wich damit von einem BGH-Urteil von 2006 (Aktenzeichen: VI ZR 75/06) ab: Das Auto am weitesten rechts habe Vorrang.