Die gefürchteten Punkte in Flensburg
Wie der Kontostand des Verkehrssünders wächst — und wie er ihn abbaut.
Flensburg. Nur echte Raser aus der Kategorie „Tempo 100 vor dem Kindergarten“ haben ein prall gefülltes Punktekonto in Flensburg — das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch viele andere Verkehrssünden können den Punktestand in die Höhe treiben, vor allem bei Wiederholungstaten.
Damit es nicht irgendwann ein böses Erwachen inklusive Führerscheinentzug und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) — auch als „Idiotentest“ bekannt — gibt, sollte jeder Autofahrer die Regeln rund um Verkehrsregister und Bußgeldkatalog kennen.
Mit „Flensburg“ ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in der Ostseestadt gemeint, das das Verkehrszentralregister verwaltet. „Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register“, erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe — nach dem Motto: 80 Euro gleich 2 Punkte — besteht aber nicht.
Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, zahlt 40 Euro und bekommt 3 Punkte. Wer sich dagegen nicht an die Kindersitzpflicht hält, muss ebenfalls 40 Euro bezahlen, erhält aber nur einen Punkt. Vielen sei nicht klar, dass etwa auch falsches Parken mit bis zu 50 Euro und einem Punkt geahndet werden könne, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, sagt Katharina Bauer vom ADAC.
Abbauen lassen sich Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar bei einer örtlichen Fahrschule. Ein solcher Kursus entlastet das Konto um bis zu 4 Punkte, er kann aber nur einmal alle fünf Jahre besucht werden. Wer 14 oder mehr Punkte gesammelt hat, wird zum Aufbauseminar verpflichtet.
Die deutlich günstigere Methode zum Punkteabbau ist regelgerechtes Fahren. „Einträge im Verkehrszentralregister werden nach zwei Jahren gestrichen“, erklärt Stephan Immen. „Voraussetzung ist aber, dass es in dieser Zeit keinen weiteren Eintrag gab.“ Wer also jedes Jahr einmal beim Rasen oder einer anderem Delikt erwischt wird, schleppt unter Umständen auch noch die Verkehrssünden von vor zehn Jahren mit sich herum.
Ab 18 Punkten gibt es vor einem Fahrverbot kein Entrinnen mehr: Automatisch wird dann die Fahrerlaubnis entzogen. Betroffene Verkehrssünder müssen mindestens sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten. Um die Lizenz zurückzubekommen, ist in der Regel eine MPU erforderlich. Für besonders schwere Delikte wie Unfallflucht oder Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis auch schon eher einkassiert werden.