Kein Fahrverbot bei drohendem Jobverlust
Bamberg/München (dpa/tmn) - Wer zu dicht auffährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Droht dann die Kündigung, kann es Ausnahmen geben. Das bestätigte jetzt ein Gerichtsurteil.
Wenn durch den zeitweisen Verlust des Führerscheins eine Kündigung am Arbeitsplatz droht, kann das Fahrverbot unter Umständen in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Dafür reicht es aus, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich androht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 2/2011). Auf das Urteil weist der ADAC hin.
Im verhandelten Fall hatte ein Außendienstmitarbeiter einen ungenügenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot. Um dieses abzuwenden, hatte der Betroffene ein Schreiben seines Arbeitgebers vorgelegt, in dem dieser ihm die Kündigung androhte, wenn er einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt das Schreiben aber für nicht ausreichend.
Das sahen die OLG-Richter anders: Grundsätzlich reichten Arbeitgeberschreiben aus, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es den Arbeitgeber persönlich befragen müssen.