Zugewachsenes Verkehrsschild ohne Bedeutung

Hamm (dpa/tmn) - Ein zugewachsenes Verkehrszeichen hat grundsätzlich keine rechtliche Wirkung mehr. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Aktenzeichen: 3 RBs 336/09).

Nach Ansicht der Richter kann eine Ausnahme allenfalls dann gelten, wenn der Autofahrer als Ortskundiger wusste, welches Verkehrszeichen an der Stelle steht. Das Gericht ließ damit den gegen einen Autofahrer erhobenen Vorwurf nicht gelten, er sei fahrlässig schneller als die erlaubten 40 Stundenkilometer gefahren. Der Autofahrer verwies darauf, das entsprechende Verkehrsschild sei zugewachsen gewesen. Die Richter sahen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass der Autofahrer die Geschwindigkeitsbeschränkung ohnehin gekannt hatte.