Das besagt ein Urteil.
Fußgänger, die ohne wiederholten Rechtsblick weitergehen und von einem Fahrzeug erfasst werden, können zu großen Teilen für den Unfall haftbar gemacht werden. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 4 U 425/09).
In dem Fall war ein Motorradfahrer mit einem Passanten zusammengestoßen, als dieser eine Straße überquerte. Die Richter sahen zwei der Drittel der Schuld beim Fußgänger. Der Kradfahrer sei zwar 15 km/h schneller gefahren als erlaubt. Der Fußgänger habe jedoch gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Passant habe dem Verkehr nicht genügend Beachtung geschenkt. Er habe die Straße an der Unfallstelle aber soweit überblicken können, dass eine gefahrlose Überquerung möglich gewesen sei.