Vorfahrt missachtet: Radfahrer trägt Alleinschuld

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Nimmt ein Radfahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt, haftet er allein für die Folgen eines möglichen Unfalls. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln.

In dem Fall hatte eine Radfahrerin eine Vorfahrtstraße gekreuzt, war dabei mit einem Auto kollidiert und hatte sich verletzt. Ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wiesen die Richter ab. Ihre Begründung: Der Autofahrer habe aufgrund von Warnschildern zwar mit kreuzenden Radlern rechnen müssen und war einer „Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit“ unterlegen. Die „Wartepflicht“ habe in dieser Verkehrssituation aber nur für die Klägerin gegolten (Aktenzeichen: 20 U 107/07).