Achtlos rückwärts gefahren: Fahrer haftet bei Unfall

Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer haben es vor Gericht besonders schwer, wenn sie beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursachen. Denn sie haben eine Sorgfaltspflicht, wenn sie den Rückwärtsgang einlegen.

Da der Raum hinter dem Auto nicht gut einsehbar ist, müssen Fahrer besonders gut aufpassen. Tun sie das nicht, trifft sie die volle Schuld am Unfall. Das geht aus einem Urteil des Berliner Kammergerichts (Aktenzeichen: 12 U 108/09) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein Autofahrer rückwärts ausgeparkt und dabei einen Wagen gerammt, der auf der Straße hielt. Der Halter des gerammten Wagens zog vor Gericht und forderte Schadenersatz. Die Richter gaben ihm Recht: Ihrer Ansicht nach hatte der beklagte Fahrer beim Ausparken nicht sorgfältig genug nach hinten geschaut. Sonst hätte er den dort stehenden Wagen gesehen.