Bei Führerscheinentzug darf weiter geradelt werden

Mainz/Stuttgart (dpa/tmn) - Wer wegen Trunkenheit am Steuer seinen Autoführerschein verliert, darf weiterhin Fahrrad fahren. Das gilt auch, wenn Betroffene sich weigern, die die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen.

Bei Führerscheinentzug darf weiter geradelt werden. Das meldet der Auto Club Europa (ACE) in seiner Mitgliederzeitschrift „ACE Lenkrad“. Er beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen.: 10 B 10415/11).

Umgekehrt gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Autoführerschein. „In diesem Fall kann die Führerscheinstelle ein Entzugsverfahren einleiten“, sagte ACE-Rechtsexperte Volker Lempp dem dpa-Themendienst.