Im verhandelten Fall wollte eine Frau nach einem Unfall 410 Euro Reparaturkosten ersetzt bekommen. Sie schilderte den Vorgang. Doch die Angeklagte äußerte sich auch nach Verlängerung einer Frist nicht zu den Äußerungen.
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin. Weil die Beklagte zum Ereignis schwieg und nicht gegen die Kosten vorging, gab das Gericht der Klägerin Recht. Diese habe zudem den Tathergang schlüssig erläutert und ein Gutachten über den Schaden vorgebracht.