Überhöhtes Tempo muss exakt nachgewiesen werden
Celle (dpa/tmn) - Verkehrsteilnehmern muss ein überhöhtes Tempo genau nachgewiesen werden. Es reicht dafür nicht, dass Polizisten das Tempo vom Tacho ihres Wagens ablesen, während sie dem vermeintlichen Verkehrssünder hinterherfahren.
Eine solche Messung der Geschwindigkeit hat keine Beweiskraft vor Gericht, befand das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 32 Ss 62/11), wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet.
In dem verhandelten Fall waren zwei Polizeibeamte auf einen schnellen Rollerfahrer aufmerksam geworden. Sie folgten dem Mann auf einer Strecke von 100 Metern und lasen dabei vom Tacho ihres Einsatzfahrzeugs eine Geschwindigkeit von 60 km/h ab. Der Mann wurde daraufhin von den Beamten angehalten. Weil seine Fahrerlaubnis nur das Führen von Krafträdern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zuließ, wurde der Rollerfahrer wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrererlaubnis verurteilt.
Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil jedoch auf. Die Richter bemängelten, dass das Urteil keine hinreichenden Feststellungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung enthalte. Denn der Tacho des Polizeifahrzeuges sei nicht geeicht gewesen. Auch sei nicht geprüft worden, ob der Tacho des Rollers die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit exakt und ohne Messfehler anzeige.