Vorsicht bei der Kreisel-Einfahrt

Saarbrücken (dpa/tmn) - Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Denn wenn es dabei zu einem Unfall kommt, hat der Vorfahrtberechtigte im Kreisel die besseren Karten.

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Autofahrer, die sich zuerst im Kreisel befinden, sind bei einem Unfallstreit im Vorteil - vor allem wenn sich der Hergang nicht vollständig aufklären lässt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin (Az.: 13 S 196/113).

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer, der beim Einfahren in einen Kreisel mit dem Wagen eines anderen kollidiert war, dessen Schadenersatzforderung in Höhe von 2500 Euro nicht nachkommen. Seine Begründung: Er habe sich mit seinem Auto schon vollständig im Kreisel befunden als es krachte, und der andere sei zu schnell gefahren. Das Gericht sah die Schuld bei ihm: Könne ein Unfallhergang nicht exakt aufgeklärt werden, gehe das zulasten des Wartepflichtigen. Obendrein könne ein Kreisel wegen seiner Krümmung nur mit mäßigem Tempo durchfahren werden.